Wenn aus Besuch Kontakt wird
In Deutschland sagt man Umgangsrecht. Bei uns heißt es Kontaktrecht. Früher hieß es mal Besuchsrecht. Ein Wortspiel. Denn eigentlich geht es darum, welcher Elternteil hat die Kinder wann und zu welcher Zeit. Die Grundlage dafür ist das Wohl der Kinder. Du merkst schon, alles Begriffe mit viel Interpretationsspielraum. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Das Feilschen um die Zeit Ich bin frisch alleinerziehend und bin Anfang Jahres mit den Kindern ausgezogen. Wir haben im Haus meiner Mama ein neues zu Hause gefunden. Der Vater der Kinder und ich haben für die erste Zeit vereinbart, dass unsere Lieblingskinder Paula (4 Jahre) und Lorenz (2 Jahre) jeweils einen Wochenendtag bei ihm sind und er uns am Mittwochabend besuchen kommt. Vorerst ohne Übernachtung. Zwei Monate nach dem Auszug geht es uns langsam besser. Ich spüre mich wieder und der Frühling tut mir gut. Druck, Herzrasen und Angst sind weg. Meine Kinder spiegeln das. Sie schlafen durch. Zum ersten Mal in ihrem Leben schlafen sie durch. All das bringt gute Laune. Ich glaube, wir drei sind angekommen. Nun ist es Zeit, sich zu überlegen, wie es mit den Besuchen bei Papa weiter geht. Dieser prescht vor und macht mir ein Angebot, dass Kopfschütteln verursacht: Alle zwei Wochen von Donnerstag bis Montag plus jeden Mittwoch Abend. Ich wackel wieder, obwohl ich doch gerade eben noch so stabil stand. Mein Berater beim ifs fängt mich auf. Er hilft mir. Er klärt mich über das Gesetz auf. Er rät mir. Was er aber nicht kann: Mir sagen, wie viel ich die Kinder abgeben will oder kann. Wieviel mir und den Kindern gut tut. Er kann mir nur sagen, was so „üblich“ ist. Von Besuch auf Kontakt Seine Forderung im Detail: Die Kinder sollen alle zwei Wochen für 5 Tage/4 Nächte bei ihm sein. Zusätzlich kommt er noch [...]